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(zur Beitrittserklärung bitte Sepamandat erteilen s. u.)
Erteilung eines Sepa-Lastschriftmandats
Bitte per Post an unsere Kassenwartin, Frau Plank-Pompe, schicken!
Bei Änderung der Bankverbindung o.ä. bitte ein neues Sepa-Formular an unsere Kassenwartin per Post schicken!
Bitte beachten Sie die "24 Monate Regelung" vor dem Decken
Betrifft: „24-Monate Regelung“
Sehr geehrte Züchterinnen und Züchter,
die mit Veröffentlichung des Club Reports 1/2012 in Kraft getretene Anpassung des §5 der Zuchtordnung des CfBrH an die seit 23.Juni 2009 gültige Zuchtordnung des VDH besagt, dass vom Erscheinen des Club Reports 1/2012 an der aktuelle Wurf nicht früher als 24 Monate nach dem vorletzten Wurf fallen darf. Diese Regelung ersetzt die bis dahin gültige Regelung „Eine Hündin sollte nicht mehr als einen Wurf pro Kalenderjahr haben“.
Nach Rücksprache mit dem VDH besteht seit dem Erscheinen des Club Reports 2/2012 bei zahlenmäßig kleinen Würfen die Möglichkeit, einen Antrag auf Verringerung der 24-Monatsfrist zu stellen.
Diese Kombination ermöglicht einen größeren Spielraum als bisher, da ein Züchter nun selbst entscheiden kann, ob er in einem Jahr zwei Würfe machen möchte, sofern die Hündin im ersten Wurf des Jahres nicht mehr als sechs Welpen aufgezogen hat, und dann eine Pause zum Erreichen der 24 Monate einlegt. Besonders für die Züchter mit Hündinnen mit zahlenmäßig kleinen Würfen ist die neue Regelung mit der Möglichkeit des Ausnahmeantrags großzügiger.
Sollten Sie Fragen haben, ob ein geplanter Wurf nach der geänderten Regelung möglich ist oder nicht, wenden Sie sich bitte per Mail oder per Telefon an die Referentin für Zuchtfragen.
Mit freundlichen Grüßen
Vera Bochdalofsky
- Referentin für Zuchtfragen -